Der Duell-Codex und der Ehrenkodexoder Regeln für Duellanten und Sekundanten im Duellierenvon Gustav HergsellDer Duell-Codex - Aus der Einleitung:
Der Zweikampf steht außerhalb des Gesetzes, keine seiner Regeln kann den Charakter der Legalität in der gewöhnlichen Auffassung dieses Wortes beanspruchen. Dennoch zögern wir nicht, jene Regeln als "Duellcodex" zu bezeichnen.
Wenn es wahr ist, was tatsächlich von allen zivilisierten Völkern zu Recht bestätigt wird, dass die Ehre ebenso unantastbar ist wie die Gesetze an sich, so sind die Vorschriften über die zum Schutz der gekränkten Ehre zu beobachtenden Vorgänge von keinem geringeren Ansehen als jene Gesetze.
Der Grund, dass die staatlichen Gesetze den Zweikampf außerhalb ihres Rahmens verweisen, liegt in der Unzulässigkeit der Selbsthilfe. An deren Stelle ist in einem geordneten Gemeinwesen die staatliche Hilfe gesetzt, damit der Schwache von dem Starken kein Unrecht erdulden muss.
Allein ganz abgesehen davon, dass die Selbsthilfe nicht überall verwerflich ist, wie uns die Zulässigkeit der Notwehr und des Besitzschutzes bezeugen, ist nicht zu übersehen, dass Männern mit hoch entwickeltem Ehrgefühl überzeugt sind, dass ihnen die Gesetze bisweilen nicht ausreichenden Schutz gegen Unbilden gewähren, welches ihnen selbst oder ihnen nahe stehenden Personen widerfährt.
Von diesem Standpunkt erscheint daher das Duell weder anormal, noch unverständlich, noch unmoralisch.
"Jeder," sagt uns Graf Chatauvillard, "ist der herben Notwendigkeit unterworfen, sein Leben zu wagen, um wegen einer Beleidigung oder Beschimpfung Rechenschaft zu verlangen."
Die Sache ist daher nach der Meinung desselben Autors im menschlichen Leben wichtig genug, um schon im Vorhinein nach Unparteilichkeit und Ehrgefühl geordnet zu werden, zumal es täglich neue Fälle gibt, die das Bedürfnis danach erweisen.
So werden diese Regeln zum Schutz für alle, als Schranken gegen Überfall und Rachsucht, und sie können auch als eine Frucht der Kultur und ritterlicher Gesittung angesehen werden, welche die Feststellung derselben als begründet erscheinen lässt.
Diese Vorschriften haben sich aus der Tradition, dem Gebrauch und aus der Überzeugung gleichgesinnter Kreise, dass Duelle notwendig sind, herausgebildet, beruhen also auf denselben rechtserzeugenden Grundlagen wie das Gewohnheitsrecht.
Einzig und allein in diesem eingeschränkten Sinne betrachtet man jene Duellarten, die den herkömmlichen Vorschriften entsprechen, als legal. Wird hier-von auch nur in einzelnen Punkten abgewichen, so steht das Duell auch außerhalb der Tradition und heißt Ausnahmeduell (exzeptionelles Duell).
Graf Chatauvillard, Mitglied des Pariser Jockey-Club, hat in Folge einer an ihn gerichteten Aufforderung im Vereine der weiteren Mitglieder General Graf Excelmans, Grafen du Hallay-Coëtquen General Baron Gourgaud, Brivois und des Vicomte de Contades sich der Aufgabe unterzogen, die Gebräuche und Vorschriften des Duells zu fixieren, die unter dem Titel "Essai sur le duel" im Jahre 1836 in Paris erschienen.
Dieses Werk wurde nicht nur in Paris von der öffentlichen Meinung lebhaft begrüßt, jene Vorschriften haben sich auch bald außerhalb Frankreichs Geltung verschafft, da sie durch die Signatur herausragenden Mitglieder der Pariser Gesellschaft sanktioniert wurden.
Überzeugt, dass es von allgemeinem Interesse sein dürfte, die Namen dieser Mitarbeiter kennen zu lernen, wollen wir dieselben anführen.
Die Unterschrift wurde mit folgenden Worten eingeleitet:
"Innig überzeugt, dass die Intentionen des Verfassers, weit entfernt die Duelle zu protegieren, im Gegenteil dahin streben, ihre Zahl zu vermindern, sie zu regeln und ihren verderblichen Charakter zu verringern, geben die Unterzeichneten den in diesem Werke aufgestellten und auseinandergesetzten Vorschriften ihre volle Genehmigung."
druckerfreundliche Version